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Im Dezember 2006 haben das EU-Parlament und der EU-Ministerrat die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (Registration Evaluation Authorisation and Restriction of Chemicals = REACh) (die sogenannte REACh Verordnung) verabschiedet und veröffentlicht. Die Wocklum Chemie ist sich ihrer Verantwortung und ihrer Aufgaben als Händler, Hersteller, Importeur und Verwender bewusst und nimmt die europäische Verordnung 1907/2006 (REACh) sehr ernst. Auch deshalb ist es wichtig, dass Kunden die Inhalte der komplexen REACh-Verordnung verstehen und erfassen können. Damit das leichter fällt, gibt es hier das REACh-Helpdesk. REACh-CLP-Biozid Helpdesk BAUA REACh-Helpdesk Startseite – ECHA
Produkte, die registrierungspflichtige Stoffe enthalten, wurden von Wocklum Chemie oder von Vorlieferanten bereits vor- oder komplett registriert. So können die gestaffelten Übergangsfristen (bis 2018) genutzt werden. Sobald die Registrierung und damit auch die Registrierungsnummern bekannt sind, werden sie in die Sicherheitsdatenblätter (SDB) eingetragen und über einen automatischen SDB-Versand an die Kunden übermittelt. SVHC/Kandidatenliste Die Kandidatenliste (Stand 12.01.2017) gemäß Artikel 59 (1,10) der o.g. Verordnung wurde publiziert (s. Internetadresse der Europäischen Chemikalienagentur (EChA) http://echa.europa.eu/chem_data/authorisation_process/candidate_list_table_en.asp). Für die an Kunden gelieferten Chemikalien gilt: Sollte ein Stoff der Kandidatenliste größer 0,1 Masse% enthalten sein, ist dieser Stoff im Sicherheitsdatenblatt (SDB) (Kapitel 3 Zusammensetzung) aufgeführt. Als REACh-Beauftragte steht Frau Heike Berns (Kontaktdaten s.u.) für Fragen zu diesem Thema gern zur Verfügung. reach@wocklum.de Tel. 02375-925-129




